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"Dozent und Buchführungshelfer" - so stand es lange auf meiner Startseite. Vom Jahr 2000 bis zu den Jahren 2009/2010 lag der Schwerpunkt meiner selbstständigen Tätigkeit auf der Buchführungshilfe, also
=> der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle und
=> der Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen
für andere Unternehmen im Rahmen von § 6 (4) des Steuerberatungsgesetzes.

Mit den Jahren 2009/2010 habe ich dann meine Mandate weitgehend in andere Hände übergeben und erledige heute nur noch in einem geringen Umfang Aufträge weniger verbliebener Stammkunden.

Wenn ich auch zurzeit keine neuen Aufträge mehr als Buchführungshelfer entgegen nehme, so stehe ich Ihnen jedoch in meiner Eigenschaft als Dozent mit meiner Erfahrung gerne bei der technischen und organisatorischen Einrichtung Ihrer Buchhaltung (im Rahmen von § 6(4) StBerG) oder anderer Verwaltungsbereiche zur Verfügung.

Dies kann von den technischen Möglichkeiten her von Vor-Ort-Einrichtung und Vor-Ort-Schulungen bis zu Online-Einweisungen und Online-Support gehen, wobei ich Ihnen über eine geschützte Verbindung "auf die Finger sehen" und Erläuterungen geben kann, ohne zu Ihnen zu kommen. So ist eine Fernbetreuung kostengünstig auch über einen längeren Zeitraum möglich.


MA 22.10.2014